Grundsteuer und Gewerbesteuer

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Die Hebesätze für die Realsteuern wurden vom Gemeinderat in der Sitzung am 25. Oktober 2017 wie folgt festgesetzt:

1.
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 340 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 450 v.H.

2.
Gewerbesteuer 425 v.H.