Grüngutannahme
Alle Informationen auf einen Blick
(1) Für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Annahmestelle werden Gebühren erhoben.
(2) Die Gebühren sind zu zahlen, sobald das angelieferte Grüngut durch den Beauftragten der Gemeinde angenommen worden ist. Als Zahlungs- und Entsorgungsnachweis wird ein Beleg erteilt.
(3) Gebührenpflichtig und zahlungspflichtig ist, wer Grüngut nach § 1 Abs. 3 anliefert. Er hat die entsprechenden Gebühren an Ort und Stelle zu zahlen.
(4) Die Beitreibung rückständiger Gebühren erfolgt im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach dem Saarländischen Verwaltungs-vollstreckungsgesetz.
(5) Für die Anlieferung und Ablagerung des Grünguts werden folgende Gebühren erhoben:
Mengeneinheit Gebühr
bis 140 Liter (ca. 2 Säcke) 1,50 €
Kofferraum (bis ca. 375 Liter) 3,50 €
PKW-Kombi (bis ca. 625 Liter) 4,50 €
Anhänger, Pritsche pro 1.000 Liter (1 m³) 6,00 €
Jeder weitere m³ (1.000 Liter) 6,00 €
(2) Die Gebühren sind zu zahlen, sobald das angelieferte Grüngut durch den Beauftragten der Gemeinde angenommen worden ist. Als Zahlungs- und Entsorgungsnachweis wird ein Beleg erteilt.
(3) Gebührenpflichtig und zahlungspflichtig ist, wer Grüngut nach § 1 Abs. 3 anliefert. Er hat die entsprechenden Gebühren an Ort und Stelle zu zahlen.
(4) Die Beitreibung rückständiger Gebühren erfolgt im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach dem Saarländischen Verwaltungs-vollstreckungsgesetz.
(5) Für die Anlieferung und Ablagerung des Grünguts werden folgende Gebühren erhoben:
Mengeneinheit Gebühr
bis 140 Liter (ca. 2 Säcke) 1,50 €
Kofferraum (bis ca. 375 Liter) 3,50 €
PKW-Kombi (bis ca. 625 Liter) 4,50 €
Anhänger, Pritsche pro 1.000 Liter (1 m³) 6,00 €
Jeder weitere m³ (1.000 Liter) 6,00 €