Formulare
Anmeldungen für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Tholey
> Ein Anmeldeformular für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Tholey finden Sie >>HIER<<> Die Richtlinien über die Aufnahme und Betreuung in den kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Tholey finden Sie >>HIER<<
> Ein Sepa-Basis-Lastschriftmandat finden Sie >>HIER<<
> Informationen zur Datenschutzgrundverordnung finden Sie >>HIER<<
Hallenbenutzungsentgelte
Nutzungsvereinbarung
Nutzungsvereinbarung zur Überlassung einer Einrichtung der Gemeinde Tholey bzw. des Freizeit- und Fremdenverkehrsbetriebes der Gemeinde Tholey für regelmäßige sportliche Trainings- und Übungszwecke
Der Gemeinderat der Gemeinde Tholey hat 20. Juni 2012 die Einführung von Hallenbenutzungsentgelten ab 01.09.2012 beschlossen.
Betroffene Vereine und Gruppen werden gebeten, das folgende Formular in Abstimmung mit den jeweiligen Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern auszufüllen. Die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher leiten es dann an die Gemeindeverwaltung Tholey weiter.
Die Nutzungsvereinbarung finden Sie zum runterladen als
Der Gemeinderat der Gemeinde Tholey hat 20. Juni 2012 die Einführung von Hallenbenutzungsentgelten ab 01.09.2012 beschlossen.
Betroffene Vereine und Gruppen werden gebeten, das folgende Formular in Abstimmung mit den jeweiligen Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern auszufüllen. Die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher leiten es dann an die Gemeindeverwaltung Tholey weiter.
Die Nutzungsvereinbarung finden Sie zum runterladen als
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Wohnungsgeberbestätigung
Das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten
Mit Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes ab 01. November 2015 wird es erstmalig bundesweit einheitliche melderechtliche Regelungen für alle Bürgerinnen und Bürger geben.
Die wesentlichen Neuerungen sind:
Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers
Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An-, Um- oder Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber den Einzug in eine neue Wohnung mit der vorgeschriebenen Wohnungsgeberbescheinigung (siehe Anlage) zu bestätigen.
Der Auszug aus einer Wohnung ist nur dann mit diesem Vordruck zu bestätigen, wenn Mehr
Die wesentlichen Neuerungen sind:
Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers
Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An-, Um- oder Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber den Einzug in eine neue Wohnung mit der vorgeschriebenen Wohnungsgeberbescheinigung (siehe Anlage) zu bestätigen.
Der Auszug aus einer Wohnung ist nur dann mit diesem Vordruck zu bestätigen, wenn Mehr
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Anzeige vorübergehender Gaststättenbetrieb
"Anzeige vorübergehender Gaststättenbetrieb" ersetzt Ausschankgenehmigung
Wichtige Hinweise für alle Vereine zum neuen Saarländischen Gaststättengesetz
Mit Wirkung vom 17.06.2011 wurde das neue saarländische Gaststättengesetz in Kraft gesetzt. Es löst damit das bisherige Bundesgaststättengesetz ab.
Eine wichtige Änderung ist das Verfahren bei der Durchführung von Veranstaltungen und Festen. Hier entfällt künftig die sogenannte »Ausschankgenehmigung« sowie die dafür zu erhebende Verwaltungsgebühr. Sie wird durch eine Anzeige ersetzt. Dies bedeutet, dass der oder die Veranstalter spätestens vier Wochen vor der Durchführung der Veranstaltung der Ortspolizeibehörde der Gemeinde Tholey eine entsprechende Anzeige mit Informationen über die Veranstaltung erstatten müssen.
Der Antrag zur Benutzung einer gemeindeeigenen Halle ist weiterhin über den jeweiligen Ortsvorsteher zu stellen. Jedoch genügt dieser Antrag nicht für die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen.
Bitte beachten Sie: Die nicht rechtzeitig erfolgte Anzeige kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Ich bitte insbesondere die Vorsitzenden bzw. Schriftführer der Vereine um Beachtung. Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne mit der Gemeinde Tholey - Bürgeramt - Telefon: (06853) 508-26 in Verbindung setzen.
- Der Vordruck zur Anzeige von Veranstaltungen im Bereich der Gemeinde Tholey ist beim Bürgeramt der Gemeinde Tholey erhältlich sowie hier als
Eine wichtige Änderung ist das Verfahren bei der Durchführung von Veranstaltungen und Festen. Hier entfällt künftig die sogenannte »Ausschankgenehmigung« sowie die dafür zu erhebende Verwaltungsgebühr. Sie wird durch eine Anzeige ersetzt. Dies bedeutet, dass der oder die Veranstalter spätestens vier Wochen vor der Durchführung der Veranstaltung der Ortspolizeibehörde der Gemeinde Tholey eine entsprechende Anzeige mit Informationen über die Veranstaltung erstatten müssen.
Der Antrag zur Benutzung einer gemeindeeigenen Halle ist weiterhin über den jeweiligen Ortsvorsteher zu stellen. Jedoch genügt dieser Antrag nicht für die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen.
Bitte beachten Sie: Die nicht rechtzeitig erfolgte Anzeige kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Ich bitte insbesondere die Vorsitzenden bzw. Schriftführer der Vereine um Beachtung. Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne mit der Gemeinde Tholey - Bürgeramt - Telefon: (06853) 508-26 in Verbindung setzen.
- Der Vordruck zur Anzeige von Veranstaltungen im Bereich der Gemeinde Tholey ist beim Bürgeramt der Gemeinde Tholey erhältlich sowie hier als
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