Zuständig für die Bearbeitung von Bauanträgen und Bauvoranfragen ist die Untere Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung (Amt 63). Sie prüft die Zulässigkeit der Vorhaben. Die Bebauungspläne der Gemeinde regeln die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken. Die Bebauungspläne können Sie im GeoPortal Saarland einsehen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2024 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan „Östlich Am Weiher“ teilzuändern. Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung […]