Bauantrag/Bauvoranfrage
Wer einen Neubau oder einen Umbau plant, benötigt hierzu eine Genehmigung.
Zuständig für die Bearbeitung von Bauanträgen und Bauvoranfragen ist die Untere Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung (Amt 63). Sie prüft die Zulässigkeit der jeweiligen Vorhaben und erteilt die entsprechenden Genehmigungen und Bescheide. Außerdem kontrolliert und überwacht sie die Bautätigkeit.
Zuständige Stelle
Untere Bauaufsichtsbehörde des Landekreises St. Wendel Mommstraße 31, 66606 St. Wendel Tel. (06851) 801-2700
Website: Link www.landkreis-st-wendel.de/wirtschaft-verkehr-umwelt/bauen/bauaufsicht/
Service
Antragsformulare rund um das Thema Bauen und Baugenehmigung finden Sie auf der Webseite der Landesregierung: >>HIER<<
Untere Bauaufsichtsbehörde des Landekreises St. Wendel Mommstraße 31, 66606 St. Wendel Tel. (06851) 801-2700
Website: Link www.landkreis-st-wendel.de/wirtschaft-verkehr-umwelt/bauen/bauaufsicht/
Service
Antragsformulare rund um das Thema Bauen und Baugenehmigung finden Sie auf der Webseite der Landesregierung: >>HIER<<