Teiländerung des Flächennutzungsplanes „Östlich Am Weiher“ in der Gemeinde Tholey, Ortsteil Tholey
10. April 2025
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Landhausquartier Schaumberg“ in der Gemeinde Tholey, Ortsteile Theley/Tholey
10. April 2025

Teiländerung des Flächennutzungsplans Im Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Landhausquartier Schaumberg“ in der Gemeinde Tholey, Ortsteile Theley/Tholey Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 02.04.2025 die öffentliche Auslegung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Landhausquartier Schaumberg“ beschlossen.

Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonder- baufläche, um die Schaffung eines Quartiers mit dem Schwerpunkt der Pflege und Betreuung planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungs- plan überwiegend eine Fläche für die Landwirtschaft sowie im südlichen Teilbereich ein Sondergebiet (Hotel) dar.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Landhausquartier Schaumberg“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 5,2 ha.

Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gibt es folgende wesentliche Änderung:

· Anpassung des Geltungsbereiches
· Anpassung der Planzeichnung (Grünflächen)
· Fertigstellung des Umweltberichtes

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes, mit zugehöriger Begründung, der Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 14.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025 auf der Internetseite der Gemeinde (unter www.tholey.de) unter folgendem Pfad: www.tholey.de/bebauungsplaene veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Im Kloster 1, Besprechungsraum Fachbereich Bauen, Wohnen, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden:

· Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr,
· Mittwoch: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
· Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes in den vorstehend aufgezählten, zu veröffentlichenden Unterlagen für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

Dokument Informationen und betroffene Themen
Umweltbericht (der nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u. a. nach den Umweltschutzgütern i. S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert ist) Schutzgut Fauna und Flora, Biologische Vielfalt:

unter Anwendung externer Ausgleichmaßnahmen i. S. d. Eingriffsregelung keine erhebliche Beeinträchtigung: keine wertgebenden Biotope betroffen (im Wesentlichen Maisacker), Gehölze weitgehend von der Überbauung ausgeschlossen; vollständiger Ausgleich i. S. d. Eingriffsregelung durch Erweiterung des Geltungsbereiches und Anlage einer extensiv genutzten Obstwiese; keine n. § 30 BNatSchG geschützten Biotope und keine Lebensräume nach Anh. I der FFH-Richtlinie betroffen, an den Geltungsbereich angrenzender Lebensraum wird bauzeitlich geschützt; aus der artenschutzrechtlichen Prüfung ergeben sich unter Beachtung der festgesetzten Vermeidungsmaßnahmen und der Ausgleichmaßnahme (Bauzeitenregelung, Baufeldprüfung, Nisthilfen) keine Hinweise auf das Eintreten der Verbotstatbestände n. § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG; Präsenz von streng geschützten Arten, auch die mit begrenztem Habitatpotenzial (Zauneidechse), können ausgeschlossen werden

Schutzgut Boden, Fläche:

unter Anwendung der Schutzmaßnahmen keine erhebliche Beeinträchtigung: geringer Bodenfunktionserfüllungsgrad, trophische Vorbelastung der Maisackerfläche; GRZ von 0,5 (ohne Überschreitungsmöglichkeit durch Nebenanlagen) deutlich unter der gem. § 17 BauNVO als Orientierungswert genannten Obergrenze der baulichen Nutzung; funktionale Teilkompensation durch die Anlage einer extensiv genutzten Obstwiese auf einem aufgedüngten Maisacker

Schutzgut Wasser:

keine Oberflächengewässer betroffen; unter Anwendung der Schutzmaßnahmen keine erhebliche Beeinträchtigung: im Betrieb keine erhöhte, d. h. über Wohngebiete hinausgehende Gefährdung durch Lagerung oder Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; in situ Versickerung aufgrund pedologischer Situation eingeschränkt; Entwässerung im modifizierten Trennsystem

Schutzgut Klima / Luft:

keine erhebliche Beeinträchtigung: keine ausgewiesenen Kaltluftentstehungsgebiete oder Abflussbahnen betroffen, geringe geländeklimatische Belastung und Änderung der lufthygienischen Situation durch legitimierte Bebauung, keine relevante Änderung des Mesoklimas

Schutzgut Landschaftsbild:

keine erhebliche Beeinträchtigung: begrenzte Einsehbarkeit, keine Fernwirkung

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter:

keine Beeinträchtigung: keine Denkmale, Denkmalensembles, Bodendenkmale, Gebiete bzw. Objekte, die als archäologisch oder geschichtlich bedeutsam eingestuft sind, Fläche derzeit überwiegend als Acker genutzt; wegen Unterschreitung des Waldabstands gem. § 14 Abs. 3 LWaldG Haftungsfreistellung gegenüber dem Waldeigentümer erforderlich

Schutzgut Mensch:

geringe Beeinträchtigung: Rundwanderweg im Erlebnispark Schaumberg bleibt erhalten, geringfügige Einschränkung der Erlebnisfunktion mit 2 „Sinnesstationen“; keine erhebliche Steigerung der Lärmbelastung zu erwarten

NATURA 2000-Gebiete:

keine Schutzgebiete n. BNatSchG betroffen, kein erheblicher Einfluss auf die Erhaltungsziele des ca. 0,6 km südwestlich liegenden NATURA 2000-Gebietes „Naturschutzgroßvorhaben Ill“ (6508-301)

2 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz:

Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes; artenschutzrechtliche Belange der §§ 19, 39 und 44 BNatSchG; Ergänzung Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen; Boden- / Gewässerschutz

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz – Abteilung D: Naturschutz, Forsten:

Waldfläche, Waldabstandsflächen

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse bauamt@tholey.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Tholey, 11.04.2025

Andreas Maldener

Bürgermeister