Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 02.04.2025 die öffentliche Auslegung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes „Östlich Am Weiher“ beschlossen.
Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Fläche für Landwirtschaft sowie Fläche für Wald, um die derzeit als geplante Wohnbaufläche ausgewiesene Fläche, aufgrund naturschutzrechtlicher Restriktionen sowie aus Gründen der Flächenverfügbarkeit, zurückzunehmen. Derzeit verhindert die Fläche, wegen der weiteren Flächenanrechnung zur Wohneinheitenbilanz der Gemeinde, die langfristige Entwicklung anderer Wohnangebote bzw. -gebiete in der Gemeinde Tholey und insbesondere dem Ortsteil Tholey.
Das Plangebiet entspricht der im Flächennutzungsplan dargestellten geplanten Wohnbaufläche. Es wird westlich und nordwestlich durch die angrenzende Bebauung und bestehenden Verkehrs- bzw. Erschließungsflächen begrenzt (Wohnbebauung, Straße „Am Weiher“, Einzelhandel mit Erschließung). Die übrigen Grenzen im Norden, Osten und Süden orientieren sich überwiegend an natürlichen Strukturen (Grün-/Gehölzstrukturen, landwirtschaftliche Flächen). Östlich verläuft die B 269, südlich befindet sich zudem in unmittelbarer Nähe der örtliche Friedhof Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 3,8 ha.
Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gibt es folgende wesentliche Änderung:
· | Darstellung eines Teilbereiches als Fläche für Wald (ca. 0,8 ha) |
· | Fertigstellung des Umweltberichtes |
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes, mit zugehöriger Begründung, der Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 14.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025 auf der Internetseite der Gemeinde (unter www.tholey.de) unter folgendem Pfad: www.tholey.de/bebauungsplaene veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Im Kloster 1, Besprechungsraum Fachbereich Bauen, Wohnen, Umwelt, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden:
· Montag, Dienstag, Donnerstag: | 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr, |
· Mittwoch: | 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr |
· Freitag: | 08:30 – 12:00 Uhr |
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes in den vorstehend aufgezählten, zu veröffentlichenden Unterlagen für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:
Dokument | Informationen und betroffene Themen |
Umweltbericht (der nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u. a. nach den Umweltschutzgütern i. S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert ist) | Schutzgut Fauna und Flora, Biologische Vielfalt:Planbedingt keine Eingriffe in Natur und Landschaft; aktuelles Biotoptypengefüge bleibt einschließlich seiner Funktionen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten
Schutzgut Fläche, Boden: Aktuelle Bodenfunktionen sowie derzeitige Nutzungen planbedingt für die Zukunft gesichert. Schutzgut Wasser: Erhaltung der derzeitigen Funktionen für den Landschaftswasserhaushalt Schutzgut Klima / Lufthygiene: Teiländerung sichert Offenhaltung der Flächen; klimaökologische Funktion als Kaltluftentstehungs- und –transportgebiet bleibt erhalten Schutzgut Landschaft: Vielfalt, Schönheit und Eigenart der Landschaft bleiben erhalten; Landschaftsstruktur bedingenden Nutzungen bleiben auch zukünftig bestehen Schutzgut Kulturelles Erbe und Sachgüter: Weder Bau- noch Bodendenkmäler im Bereich der Teiländerungsfläche; planbedingt keine Auswirkungen auf das Schutzgut Kulturelles Erbe und Sachgüter zu erwarten. Schutzgut Mensch: Keine reale Änderung im Hinblick auf Wohn- und Wohnumfeldfunktionen; Sicherung der engen Vernetzung von Bebautem Bereich und der freien Landschaft bei. |
2 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug | Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz:Keine Bedenken
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz – Abteilung D: Naturschutz, Forsten: Teilbereich Geltungsbereich Waldfläche |
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse bauamt@tholey.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Tholey, 11.04.2025