gemäß § 101 Abs. 3 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) über die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Gemeinde Tholey und über die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2023
Beschluss des Gemeinderates vom 12. Februar 2025
Für die Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt bestellt der Gemeinderat Herrn Christian Mees gemäß § 42 Abs. 3 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) einstimmig zum besonderen Vorsitzenden.
Der Gemeinderat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 wie folgt:
a) Ergebnisrechnung:
Erträge = 29.511.277,78 €
Aufwendungen = 28.247.912,60 €
Jahresüberschuss = 1.263.365,18 €
b) Vermögensrechnung:
Aktiva = 89.292.947,21 €
Passiva = 89.292.947,21 €
Der Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 1.263.365,18 € ist wie folgt zu behandeln:
Entgegen der in der Haushaltssatzung festgestellten und genehmigten Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts kann der Jahresüberschuss in Höhe von 1.263.365,18 € der allgemeinen Rücklage zugeführt werden (zur Verrechnung mit der allgemeinen Rücklage: 1.263.365,18 €).
Abstimmungsergebnis: → einstimmig
Weiterhin beschließt der Gemeinderat, dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: → einstimmig
Die Dienststunden sind:
Montag, Dienstag und Donnerstag → 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr
Mittwoch →→→→→ 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr
Freitag →→→→→ 8.30 – 12.00 Uhr
Tholey, den 21. Februar 2025
Der Bürgermeister
Andreas Maldener