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Bekanntmachung

gemäß § 101 Abs. 3 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) über die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Gemeinde Tholey und über die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2023

Beschluss des Gemeinderates vom 12. Februar 2025

Für die Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt bestellt der Gemeinderat Herrn Christian Mees gemäß § 42 Abs. 3 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) einstimmig zum besonderen Vorsitzenden.

Der Gemeinderat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 wie folgt:

a)    Ergebnisrechnung:

Erträge = 29.511.277,78 €

Aufwendungen = 28.247.912,60 €

Jahresüberschuss = 1.263.365,18 €

b)    Vermögensrechnung:

Aktiva = 89.292.947,21 €

Passiva = 89.292.947,21 €

Der Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 1.263.365,18 € ist wie folgt zu behandeln:

Entgegen der in der Haushaltssatzung festgestellten und genehmigten Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts kann der Jahresüberschuss in Höhe von 1.263.365,18 € der allgemeinen Rücklage zugeführt werden (zur Verrechnung mit der allgemeinen Rücklage: 1.263.365,18 €).

Abstimmungsergebnis: →  einstimmig

Weiterhin beschließt der Gemeinderat, dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: →  einstimmig

Der Jahresabschluss 2023 liegt zur Einsichtnahme vom 03.03.2025 bis einschließlich 14.03.2025 bei der Gemeindeverwaltung Tholey während der Dienststunden öffentlich aus.

Die Dienststunden sind:

Montag, Dienstag und Donnerstag →  8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr

Mittwoch →→→→→  8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr

Freitag →→→→→  8.30 – 12.00 Uhr

Tholey, den 21. Februar 2025

Der Bürgermeister

Andreas Maldener