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Teiländerung des Flächennutzungsplanes „Östlich Am Weiher“ in der Gemeinde Tholey, Ortsteil Tholey Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2024 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan „Östlich Am Weiher“ teilzuändern.

Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Fläche für Landwirtschaft, um die derzeit als geplante Wohnbaufläche ausgewiesene Fläche, aufgrund naturschutzrechtlicher Restriktionen sowie aus Gründen der Flächenverfügbarkeit, zurückzunehmen. Derzeit verhindert die Fläche, wegen der weiteren Flächenanrechnung zur Wohneinheitenbilanz der Gemeinde, die langfristige Entwicklung anderer Wohnangebote bzw. -gebiete in der Gemeinde Tholey und insbesondere dem Ortsteil Tholey.

Das Plangebiet entspricht der im Flächennutzungsplan dargestellten geplanten Wohnbaufläche. Es wird westlich und nordwestlich durch die angrenzende Bebauung und bestehenden Verkehrs- bzw. Erschließungsflächen begrenzt (Wohnbebauung, Straße „Am Weiher“, Einzelhandel mit Erschließung). Die übrigen Grenzen im Norden, Osten und Süden orientieren sich überwiegend an natürlichen Strukturen (Grün-/Gehölzstrukturen, landwirtschaftliche Flächen). Östlich verläuft die B 269, südlich befindet sich zudem in unmittelbarer Nähe der örtliche Friedhof Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 3,8 ha. Die Bürger sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung, in der Zeit vom 27.01.2025 bis einschließlich 28.02.2025 auf der Internetseite der Gemeinde (unter www.tholey.de) unter folgendem Pfad: www.tholey.de/bebauungsplaene, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Im Kloster 1, Besprechungsraum Fachbereich Bauen, Wohnen, Umwelt, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden:

  • Montag, Dienstag, Donnerstag: 08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr,
  • Mittwoch: 08:30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr

Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse: bauamt@tholey.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.

Tholey, 24.01.2025

Andreas Maldener

Bürgermeister

 

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