Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.12.2024 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Landhausquartier Schaumberg“ teilzuändern.
Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonder- baufläche, um die Schaffung eines Quartiers mit dem Schwerpunkt der Pflege und Betreuung planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungs- plan überwiegend eine Fläche für die Landwirtschaft sowie im südlichen Teilbereich ein Sondergebiet (Hotel) dar.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Landhausquartier Schaumberg“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 4,8 ha.
Die BürgerInnen sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung, in der Zeit vom 16.12.2024 bis einschließlich 24.01.2025 auf der Internetseite der Gemeinde (unter www.tholey.de/bebauungsplaene) veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Im Kloster 1, Besprechungsraum des Fachbereichs Bauen, Wohnen, Umwelt, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden:
Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Email-Adresse: bauamt@tholey.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.
Tholey, 13.12.2024
Andreas Maldener
Bürgermeister