Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.12.2024 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Landhausquartier Schaumberg“ aufzustellen.
Auf einer bislang unbebauten Freifläche auf dem Schaumberg soll, insbesondere mit Blick auf den demografischen Wandel und der damit verbundenen Überalterung der Bevölkerung, ein Quartier mit dem Schwerpunkt der Pflege und Betreuung geschaffen werden. Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes sollen zudem auch die Themen Naherholung und Tourismus Berücksichtigung finden.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach den Vorgaben des geltenden Bebauungsplans „Sondergebiet „Sport, Freizeit und Erholung Am Schaumberg““ von 1998. Dieser setzt für das Plangebiet überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft und Grünfläche fest. Im südlichen Teilbereich wird ein Sondergebiet (Hotel) festgesetzt. Demnach ist die Planung derzeit nicht realisierungsfähig. Daher bedarf es der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Tholey sieht für das Plangebiet überwiegend eine Fläche für die Landwirtschaft sowie im südlichen Teilbereich ein Sondergebiet (Hotel) vor. Der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan widerspricht damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungs-pläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Teil des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan, der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.
Das Plangebiet befindet sich auf dem Schaumberg an der Gemarkungsgrenze der Ortsteile Theley und Tholey. Es schließt unmittelbar östlich an die Kreuzung der Straßen „Am Schaumberg“ und „Zum Erlebnispark“ sowie südlich bzw. östlich an das Gesundheitszentrum Reha-Fit (Sport- und Rehazentrum) an. Das Erlebnisbad Schaumberg befindet sich ca. 250 m nördlich des Plangebietes. Südlich grenzen bestehende Waldflächen und östlich eine Streuobstwiese an den Geltungsbereich.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 4,8 ha.
Dieser Bebauungsplan ersetzt innerhalb seines Geltungsbereiches den Bebauungsplan „Sondergebiet ‚Sport, Freizeit und Erholung Am Schaumberg‘“ aus dem Jahr 1998.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mi Vorhaben- und Erschließungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil C) und der Begründung in der Zeit vom 16.12.2024 bis einschließlich 24.01.2025 auf der Internetseite der Gemeinde (unter www.tholey.de/bebauungsplaene) veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Im Kloster 1, Besprechungsraum des Fachbereichs Bauen, Wohnen, Umwelt, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden:
• Montag, Dienstag, Donnerstag: 8:30 – 12:00 Uhr; 13:30 – 16:00 Uhr
• Mittwoch: 8:30 – 12:00 Uhr; 13:30 – 18:00 Uhr
• Freitag: 8:30 – 12:00 Uhr.
Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Email-Adresse: bauamt@tholey.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.
Tholey, 13.12.2024
Andreas Maldener