Auf Grund der §§ 12 ff. EigVO und der Satzung des Freizeit- und Fremdenverkehrsbetriebes der Gemeinde Tholey in der Fassung vom 18. Mai 1998, zuletzt geändert durch Beschluss des Gemeinderates am 5. Oktober 2004, hat der Gemeinderat am 12. Dezember 2023 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen
§ 1
Der Erfolgsplan wird festgesetzt
in den Erträgen auf →→→→→→→→ 1.897.930,00 €
in den Aufwendungen auf →→→→→→→ 3.526.855,00 €
Der Vermögensplan wird festgesetzt
in den Einnahmen auf →→→→→→→ 404.400,00 €
in den Ausgaben auf →→→→→→→ 404.400,00 €
§ 2
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
wird festgesetzt auf → →→→→→→ → 2.000.000,00 €
Tholey, den 12. Dezember 2023
Werkleitung
Andreas Maldener
Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Er enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom 01.07.2024 bis einschließlich 12.07.2024 in der Gemeindeverwaltung (im Büro des Freizeit- und Fremdenverkehrsbetriebes der Gemeinde Tholey) während der Dienststunden öffentlich aus.
Die Dienststunden sind:
Montag, Dienstag und Donnerstag → 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Mittwoch →→→→→ 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Freitag →→→→→ 08:30 – 12:00 Uhr
Tholey, den 20. Juni 2024
Der Werkleiter
Andreas Maldener