2. Änderung der Richtlinien der Gemeinde Tholey zur Förderung der Windelentsorgung
23. Mai 2024
Neue Eventhütte „Kleine Mistel“ kommt auf das Schaumberg-Plateau
24. Mai 2024

Schnelle Hilfe bei Hochwasserschäden

Die Gemeinde Tholey stellt Ihnen nachfolgend die Antragsformulare zur „Hochwasserhilfe“ sowie zur „Elementarschadenrichtlinie“ zur Verfügung. Diese Anträge können ausgedruckt und unterschrieben im Bürger-Service-Zentrum der Gemeinde Tholey zu den regulären Öffnungszeiten abgegeben werden.

Hochwasserhilfe:

Antragsberichtigt sind vom Hochwasser betroffene Haushalte, die eine niedrigschwellige finanzielle Hilfe zum Beispiel bei der Wiederbeschaffung von Hausrat benötigen, weil sie diese nicht selbst leisten können.

Die Hochwasserhilfe beträgt bis zu 1.000 Euro pro Haushalt.


Elementarschadenrichtlinie:

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe, die durch das Hochwasser einen Elementarschaden erlitten haben.

Voraussetzung für die Unterstützung ist eine Mindestschadenshöhe von 5.000 Euro, die wirtschaftliche Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit des Abschlusses einer Elementarschadenversicherung und das Vorliegen von Bedürftigkeit.


Härtefallregelung:

Treten Härtefälle auf, die bei den anderen Richtlinien durchs Raster fallen, besteht die Verabredung einer Härtefallregelung, um auch hier helfen zu können.

Wer infolge des Hochwassers unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten ist, aber nicht in das Raster der vorgenannten Hilfen fällt, kann gegebenenfalls durch eine Härtefallregelung Unterstützung erhalten. Betroffene melden sich dann beim Landkreis St. Wendel. Hier wird geprüft, ob die Härtefallbestimmungen erfüllt sind.