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Hunde gehören an die Leine – Hinterlassenschaften dürfen nicht liegen gelassen werden!

In jüngster Zeit häufen sich die Beschwerden über Hunde und ihre Hinterlassenschaften in den öffentlichen Anlagen der Gemeinde Tholey sowie auf Privatgrundstücken sowie über frei laufende, nicht angeleinte Hunde.

Aus diesem Grund weist die Gemeindeverwaltung noch einmal ausdrücklich auf ihre Polizeiverordnung hin, in der Folgendes geregelt ist:

Hunde dürfen nicht ohne Aufsicht frei herumlaufen und sind auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen an der Leine zu führen.

Die gilt auch für Wander- oder Spazierwege, wie den Herzweg am Schaumberg.

Wer Hunde mit sich führt, hat dafür zu sorgen, dass diese weder Personen noch Tiere schädigen oder gefährden.

Das Mitnehmen von Hunden (außer Blindenführhunden) auf Spielplätze, Liegewiesen, Schulhöfe, Friedhöfe, in Badeanstalten, auf Badeplätze, sowie in vorschulische Einrichtungen ist verboten.

Ferner müssen Hunde sich in Wald und Flur jederzeit im Sicht- und Einwirkungsbereich des Hundeführers befinden. Sie müssen sofort an die Leine genommen werden, wenn sich Personen oder andere Hunde nähern oder die Gefahr besteht, dass wildlebende Tiere verfolgt oder gehetzt werden. Außerdem gilt: Übermäßiges und andauerndes Bellen von Hunden ist zu unterbinden. Dies gilt insbesondere zur Nachtzeit.

Besonders wichtig:

Den Hundeführern ist es untersagt, die öffentlichen Straßen und Anlagen verunreinigen zu lassen. Die durch Hunde verursachten Verunreinigungen – gemeint ist vor allem Hundekot – auf Verkehrsflächen sowie in Anlagen sind von den Hundeführern unverzüglich zu beseitigen.

Die Gemeinde Tholey weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es sich bei jedem Verstoß gegen diese Regeln um Ordnungswidrigkeiten handelt, die mit Geldstrafen geahndet werden können.

Hundehalter werden gebeten, das Geschäft ihrer Tiere nicht unmittelbar am Wegesrand von Wanderwegen, wie dem Herzweg, liegenzulassen. Diese Ränder werden regelmäßig gemäht und dort liegender Hundekot bedeutet für die Gärtner selbst ebenso wie für ihre Geräte eine unappetitliche Belästigung.