„Freiwillige Ganztagsschule Hasborn-Dautweiler“ Gemeinde Tholey, Ortsteil Hasborn-Dautweiler Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes
24. September 2021
Bekanntmachung
11. November 2021

„Freiwillige Ganztagsschule Hasborn-Dautweiler“ Gemeinde Tholey, Ortsteil Hasborn-Dautweiler Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes


Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Tholey in öffentlicher Sitzung am 08.09.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiwillige Ganztagsschule Hasborn-Dautweiler“ im Ortsteil Hasborn-Dautweiler im beschleunigten Verfahren gefasst hat.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer freiwilligen Ganztagsschule auf einer bislang unbebauten Grün- bzw. Wiesenfläche im Umfeld der Grundschule Hasborn-Dautweiler. Auf dieser Fläche soll auf die zunehmende Nachfrage in der Gemeinde nach Betreuungs-, Förderungs- und Freizeitangeboten für Schüler über die üblichen Unterrichtszeiten hinaus reagiert und das bestehende Angebot vor Ort sinnvoll ergänzt werden.

Nach aktueller Rechtsgrundlage ist das Planvorhaben nicht realisierungsfähig. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Vorhabens bedarf es der Aufstellung des Bebauungsplanes.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 0,4 ha.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Tholey stellt für das Plangebiet eine Fläche für den Gemeinbedarf dar. Der Bebauungsplan ist somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Das Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist erfüllt.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a -Bebauungspläne der Innenentwicklung – i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gemäß § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

 

Tholey, 24.09.2021

Hermann Josef Schmidt

Bürgermeister