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Welche Führerscheine sind ab Januar 2022 ungültig?

In der EU werden die Führerscheine vereinheitlicht und fälschungssicher. Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, müssen darum in den kommenden Jahren umgetauscht werden. Seit dem 19. Januar 2013 gelten deutsche Kartenführerscheine zudem nur noch fünfzehn Jahre.

Der Umtausch erfolgt stufenweise. Wann der Führerschein ausgetaucht werden muss, ist abhängig vom Ausstellungs- und dem Geburtsjahr. Dafür wurden vom Gesetzgeber Zeitfenster vorgegeben.

Betroffen sind zunächst Besitzerinnen und Besitzer von Führescheinen, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Dies sind die häufig als ,Lappen` bezeichneten grauen oder rosafarbenen Führerscheine.

Wer einen solchen Führerschein hat und den Jahrgängen 1953 bis 1958 angehört, muss bis zum 19. Januar 2022 einen neuen Führerschein haben.

Die Jahrgänge 1959 bis 1964 müssen ihre bis 1998 ausgestellten Führerscheine spätestens bis Januar 2023 getauscht haben. Im Jahr 2024 läuft die Frist für die Jahrgänge 1965 bis 1970 ab, wenn sie einen vor 1998 ausgestellten Führerschein haben.

Ab Januar 2025 müssen dann auch die Jahrgänge ab 1971 ihre alten ,Lappen´ getauscht haben.

Wer vor 1953 geboren ist, hat bis Januar 2033 Zeit.“

Hier die Fristen in der Übersicht:

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr:                       spätester Umtauschtermin:

vor 1953:                               bis 19. Januar 2033

1953 – 1958:                         bis 19. Januar 2022

1959 – 1964:                         bis 19. Januar 2023

1965 – 1970:                         bis 19. Januar 2024

ab 1971:                                bis 19. Januar 2025

Bei der Beantragung des neuen Führescheins sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • „Alter“ Führerschein
  • ein biometrisches Passfoto.

Zusätzlich wenn der Führerschein nicht von der Gemeinde Tholey ausgestellt wurde:

  • eine Karteikartenabschrift. Diese ist erhältlich bei der Behörde, die den Führerschein ausgestellt hat.

Die Gebühr für den Umtausch beträgt 25,30 Euro.

Beachten Sie dabei die für Sie gültige Umtauschfrist und bedenken Sie dabei, dass die neuen Führescheine nur noch 15 Jahre gültig sind!

Wichtig:

Besitzer von EU-Kartenführerscheinen, die ab 1999 bis zum 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen frühestens ab dem 19. Januar 2026 umgetauscht werden.