Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 02.04.2025 die Veröffentlichung des Bebauungsplanes im Internet bzw. eine Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. In seiner Sitzung am 02.04.2025 hat der Gemeinderat zudem aufgrund des fortgeschrittenen Planungsstandes die Anpassung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen.
Auf einer bislang unbebauten Freifläche auf dem Schaumberg soll, insbesondere mit Blick auf den demografischen Wandel und der damit verbundenen Überalterung der Bevölkerung, ein Quartier mit dem Schwerpunkt der Pflege und Betreuung geschaffen werden. Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes sollen zudem auch die Themen Naherholung und Tourismus Berücksichtigung finden.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach den Vorgaben des geltenden Bebauungsplans „Sondergebiet „Sport, Freizeit und Erholung Am Schaumberg““ von 1998. Dieser setzt für das Plangebiet überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft und Grünfläche fest. Im südlichen Teilbereich wird ein Sondergebiet (Hotel) festgesetzt. Demnach ist die Planung derzeit nicht realisierungsfähig. Daher bedarf es der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan.
Das Plangebiet befindet sich auf dem Schaumberg an der Gemarkungsgrenze der Ortsteile Theley und Tholey. Es schließt unmittelbar östlich an die Kreuzung der Straßen „Am Schaumberg“ und „Zum Erlebnispark“ sowie südlich bzw. östlich an das Gesundheitszentrum Reha-Fit (Sport- und Rehazentrum) an. Das Erlebnisbad Schaumberg befindet sich ca. 250 m nördlich des Plangebietes. Südlich grenzen bestehende Waldflächen und östlich eine Streuobstwiese an den Geltungsbereich.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 5,2 ha.
Der Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes derzeit noch als eine Fläche für die Landwirtschaft sowie im südlichen Teilbereich als ein Sondergebiet (Hotel) dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspräche damit aktuell dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.
Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gibt es folgende wesentliche Änderung:
· | Anpassung des Geltungsbereiches |
· | Anpassung der Art der baulichen Nutzung (Nutzungskatalog Sondergebiet) |
· | Reduzierung der maximal versiegelbaren Grundfläche |
· | Fertigstellung des Umweltberichtes |
· | Aufnahme von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen auf Basis des fertiggestellten Umweltberichtes |
· | Aufnahme von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gemäß Umweltbericht |
· | Erstellung eines Entwässerungsgutachtens und Anpassung / Konkretisierung der Festsetzung zur Abwasserbeseitigung |
· | Aufnahme Versorgungsleitung mit Schutzstreifen |
· | Ergänzung von Hinweisen (u. a. Telekommunikationslinien, Versorgungsanlagen) |
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung, Gutachten (Entwässerung) und dem Umweltbericht, sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 14.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025 auf der Internetseite der Gemeinde (unter www.tholey.de) unter folgendem Pfad: www.tholey.de/bebauungsplaene veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Im Kloster 1, Besprechungsraum Fachbereich Bauen, Wohnen, Umwelt, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden:
· Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr,
· Mittwoch: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
· Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens in den vorstehend aufgezählten, zu veröffentlichenden Unterlagen für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:
Dokument | Informationen und betroffene Themen |
Umweltbericht (der nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u. a. nach den Umweltschutzgütern i. S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert ist) | Schutzgut Fauna und Flora, Biologische Vielfalt:
unter Anwendung externer Ausgleichmaßnahmen i. S. d. Eingriffsregelung keine erhebliche Beeinträchtigung: keine wertgebenden Biotope betroffen (im Wesentlichen Maisacker), Gehölze weitgehend von der Überbauung ausgeschlossen; vollständiger Ausgleich i. S. d. Eingriffsregelung durch Erweiterung des Geltungsbereiches und Anlage einer extensiv genutzten Obstwiese; keine n. § 30 BNatSchG geschützten Biotope und keine Lebensräume nach Anh. I der FFH-Richtlinie betroffen, an den Geltungsbereich angrenzender Lebensraum wird bauzeitlich geschützt; aus der artenschutzrechtlichen Prüfung ergeben sich unter Beachtung der festgesetzten Vermeidungsmaßnahmen und der Ausgleichmaßnahme (Bauzeitenregelung, Baufeldprüfung, Nisthilfen) keine Hinweise auf das Eintreten der Verbotstatbestände n. § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG; Präsenz von streng geschützten Arten, auch die mit begrenztem Habitatpotenzial (Zauneidechse), können ausgeschlossen werden Schutzgut Boden, Fläche: unter Anwendung der Schutzmaßnahmen keine erhebliche Beeinträchtigung: geringer Bodenfunktionserfüllungsgrad, trophische Vorbelastung der Maisackerfläche; GRZ von 0,5 (ohne Überschreitungsmöglichkeit durch Nebenanlagen) deutlich unter der gem. § 17 BauNVO als Orientierungswert genannten Obergrenze der baulichen Nutzung; funktionale Teilkompensation durch die Anlage einer extensiv genutzten Obstwiese auf einem aufgedüngten Maisacker Schutzgut Wasser: keine Oberflächengewässer betroffen; unter Anwendung der Schutzmaßnahmen keine erhebliche Beeinträchtigung: im Betrieb keine erhöhte, d. h. über Wohngebiete hinausgehende Gefährdung durch Lagerung oder Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; in situ Versickerung aufgrund pedologischer Situation eingeschränkt; Entwässerung im modifizierten Trennsystem Schutzgut Klima / Luft: keine erhebliche Beeinträchtigung: keine ausgewiesenen Kaltluftentstehungsgebiete oder Abflussbahnen betroffen, geringe geländeklimatische Belastung und Änderung der lufthygienischen Situation durch legitimierte Bebauung, keine relevante Änderung des Mesoklimas Schutzgut Landschaftsbild: keine erhebliche Beeinträchtigung: begrenzte Einsehbarkeit, keine Fernwirkung Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: keine Beeinträchtigung: keine Denkmale, Denkmalensembles, Bodendenkmale, Gebiete bzw. Objekte, die als archäologisch oder geschichtlich bedeutsam eingestuft sind, Fläche derzeit überwiegend als Acker genutzt; wegen Unterschreitung des Waldabstandes gem. § 14 Abs. 3 LWaldG Haftungsfreistellung gegenüber dem Waldeigentümer erforderlich Schutzgut Mensch: geringe Beeinträchtigung: Rundwanderweg im Erlebnispark Schaumberg bleibt erhalten, geringfügige Einschränkung der Erlebnisfunktion mit 2 „Sinnesstationen“; keine erhebliche Steigerung der Lärmbelastung zu erwarten NATURA 2000-Gebiete: keine Schutzgebiete n. BNatSchG betroffen, kein erheblicher Einfluss auf die Erhaltungsziele des ca. 0,6 km südwestlich liegenden NATURA 2000-Gebietes „Naturschutzgroßvorhaben Ill“ (6508-301) |
2 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug | Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz:
Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes; artenschutzrechtliche Belange der §§ 19, 39 und 44 BNatSchG; Ergänzung Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen; Boden- / Gewässerschutz Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz – Abteilung D: Naturschutz, Forsten: Waldfläche, Waldabstandsflächen |
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse bauamt@tholey.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Tholey, 11.04.2025