Der Aufsichtsrat der Schaumbergbad Tholey GmbH und der Gemeinderat der Gemeinde Tholey haben jeweils in seiner Sitzung am 01. April 2025 bzw. am 02. April 2025 folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Freizeit- und Fremdenverkehrsbetriebes der Gemeinde Tholey und der Schaumbergbad Tholey GmbH für das Erlebnisbad Schaumberg und dessen Einrichtungen beschlossen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Freizeit- und Fremdenverkehrsbetriebes der Gemeinde Tholey und der Schaumbergbad Tholey GmbH für das Erlebnisbad Schaumberg und dessen Einrichtungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der
Gemeinde Tholey – Freizeit- und Fremdenverkehrsbetrieb der Gemeinde Tholey –
Im Kloster 1, 66636 Tholey
Tel.: 06853/508-0 – Fax: 06853/508-30
E-Mail: gemeinde@tholey.de
und der
Schaumbergbad Tholey GmbH
Zum Erlebnispark 1, 66636 Tholey
Tel.: 06853/9111-0 – Fax: 06853/9111-22
E-Mail: info@das-erlebnisbad.de
(im Folgenden „Erlebnisbad Schaumberg“ genannt) regeln für das Erlebnisbad Schaumberg sowie dessen Einrichtungen den Verkauf von Eintrittstarifen (Eintrittsausweisen), Gutscheinen und Merchandisingartikeln sowie die Inanspruchnahme sonstiger Leistungen, für deren Nutzung ein Entgelt erhoben wird.
Beim Lösen des jeweiligen Eintrittstarifes erhält der Kunde eine Quittung. Diese gilt als Eintrittsausweis und ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.
Ebenso wird ein elektronisches Schlüsselarmband ausgehändigt, das zum Verlassen des Bades an der Kasse abzugeben ist.
Für Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und dem Erlebnisbad Schaumberg gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Abweichende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Massage- und Wellnessleistungen, sofern sie durch externe Dritte ausgeführt werden, werden nicht von diesen AGB erfasst.
§ 2 Zahlung
Die Pflicht zur Zahlung der entsprechenden Eintrittstarife (Benutzungsentgelte) erfolgt mit der Inanspruchnahme des Erlebnisbad Schaumberg sowie dessen Einrichtungen. Die entsprechenden Eintrittstarife (Benutzungsentgelte) sind auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn das übliche Angebot an Leistungen und Attraktionen aus rechtlichen, witterungsbedingten oder technischen Gründen nicht zur Verfügung steht. Eingereichte Gutscheine werden nicht in bar ausgezahlt. In der Bade-/Saunazeit ist das Aus- und Ankleiden sowie das Föhnen mit enthalten. Die elektronische Zahlung kann nicht überall und permanent gewährleistet werden.
§ 3 Preislisten / Entgelte
Es gelten die Preislisten in ihrer jeweils aktuellen Fassung (siehe Aushang).
Ermäßigungen sind nur dann gültig, wenn die Berechtigung durch Vorlage eines Ausweises nachgewiesen werden kann. Der Eintrittsausweis als auch das elektronische Schlüsselarmband (Eintrittskarten) sind nicht übertragbar. Besondere Aktionen oder Angebote werden rechtzeitig bekanntgegeben. Für diese Sonderaktionen/-angebote können gesonderte Entgelte erhoben werden.
§ 4 Öffnungszeiten
Die aktuellen Öffnungszeiten von Erlebnisbad Schaumberg und Sauna Vicus werden gesondert und per Aushang bekannt gegeben.
§ 5 Haus- und Badeordnung
I. Allgemeine Bestimmungen
a) Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Erlebnisbad Schaumberg.
b) Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit der Inanspruchnahme von Leistungen des Erlebnisbad Schaumberg erkennt jeder Badegast diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
c) Die Bade- und Saunaeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden.
d) Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
e) Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet. Es herrscht Rauchverbot in der Schwimmhalle und im Sauna Vicus mit Ausnahme der Raucherplätze im Außenbereich.
f) Behälter aus Glas, Porzellan oder Ähnlichem dürfen im Umkleide-, Sanitär- und Badebereich nicht benutzt oder mitgebracht werden.
g) Fundgegenstände sind dem Personal abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
h) Das Fotografieren und Filmen in den Bade- und Saunaeinrichtungen bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Schaumbergbad Tholey GmbH.
i) Die Benutzung von Kaugummi ist nicht gestattet.
j) In der gesamten Badeeinrichtung ist es den Badegästen nicht gestattet, zu laufen.
k) Den Anordnungen des Badpersonals ist umgehend Folge zu leisten. Das Personal des Bades übt gegenüber allen Badegästen das Hausrecht aus. Badegäste, die gegen die in § 5 aufgeführte Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauerhaft vom Besuch des Erlebnisbad Schaumberg ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht erstattet. Bei Nichtbefolgung entsprechender Anweisungen kann sich der Badegast des Hausfriedensbruchs strafbar machen.
l) Wer sich widerrechtlich Zutritt zum Erlebnisbad Schaumberg verschafft, muss mit einer Strafanzeige rechnen.
m) Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichtspersonal bzw. die Betriebsleitung entgegen.
n) Über die Vergabe von Unterrichts- und Trainingszeiten an Schulen, gemeinnützige Vereine und andere Dritte wird auf schriftlichen Antrag gegenüber der Schaumbergbad Tholey GmbH entschieden.
o) Aus Gründen der Hygiene und der Sicherheit wird empfohlen, im gesamten Bade- und Saunabereich Badeschuhe zu tragen.
II. Zutritt
a) Der Zutritt ist nicht gestattet für:
→→ – Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
→→ – Personen, die Tiere mit sich führen,
→ – Personen mit infektiösen und/oder ansteckenden Krankheiten.
b) Kindern bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres ist der Zutritt und der Aufenthalt nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.
Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Nutzung des Erlebnisbad Schaumberg nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
Schwerbehinderten Personen, die zur Vermeidung von Gefahren für sich und andere beim Benutzen des Erlebnisbad Schaumberg regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind oder Hilfen zum Ausgleich von Orientierungsstörungen in Anspruch nehmen, ist der Zutritt und der Aufenthalt nur mit einer zutrittsberechtigten Begleitperson gestattet. Gleiches gilt für Personen mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen.
c) Jeder Badegast muss im Besitz eines gültigen Eintrittsausweises für die entsprechende Leistung sein.
d) Gelöste Eintrittsausweise werden nicht zurückgenommen. Geleistete Zahlungen werden nicht erstattet. Für verlorene Eintrittsausweise wird kein Ersatz geleistet.
e) Der Badegast muss Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen, die ihm der Badbetreiber in Form eines elektronischen Schlüsselarmbandes und einer Quittung mit Chipnummer überlässt, so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er das elektronische Schlüsselarmband am Körper zu tragen, bei Wegen im Bad und Sauna bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Die Quittung ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren. Der Verlust des elektronischen Schlüsselarmbandes ist dem Personal unverzüglich anzuzeigen. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.
f) Soweit im Erlebnisbad Schaumberg der Zugang zu bestimmten Einrichtungen oder Räumen sowie die Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen durch entsprechende Beschilderung oder auf anderem Wege von dem Geschlecht der Kunden (männlich oder weiblich) abhängig gemacht wird oder den Kunden geschlechtsabhängig unterschiedliche Bereiche oder Besuchszeiten zugewiesen werden (sog. geschlechtsabhängiger Zugang), ist dies strikt zu beachten. Im Falle der Zuwiderhandlung drohen Konsequenzen, insbesondere kann der betreffende Kunde vorübergehend oder dauerhaft von dem Besuch des Erlebnisbad Schaumberg ausgeschlossen werden, ohne dass das Eintrittsgeld erstattet wird. Abweichend von § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag kommt es bei geschlechtsabhängigem Zugang zur Bestimmung des Geschlechtes der Kunden nicht auf deren Geschlechtseintrag, sondern auf deren biologisches Geschlecht an. Das biologische Geschlecht ist vorrangig anhand der primären Geschlechtsmerkmale (Geschlechtsorgane, die der Fortpflanzung dienen) zu ermitteln, hilfsweise anhand sekundärer und tertiärer Geschlechtsmerkmale.
III. Besondere Bestimmungen
a) Die Kabine oder den Schrank hat der Badegast selbst zu verschließen, das elektronische Schlüsselarmband hat er während des Aufenthaltes bei sich zu behalten. Für in Verlust geratene elektronische Schlüsselarmbänder ist ein Entgelt in Höhe von 10,00 € zu entrichten. Der Verlierer erhält diesen Betrag zurück, falls das elektronische Schlüsselarmband gefunden wird.
b) Das Personal des Erlebnisbad Schaumberg ist befugt, Schränke, die nach Betriebsschluss noch immer verschlossen sind, zu öffnen und deren Inhalt als Fundsache zu behandeln.
c) Der Badebereich darf nur nach gründlicher Körperreinigung betreten werden.
d) Die Verwendung von Seife außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet. Ebenso sind weder Pediküre, Maniküre, Haarefärben noch Maßnahmen der Körperenthaarung gestattet. Bei Zuwiderhandlung besteht seitens des Erlebnisbad Schaumberg Schadensersatzanspruch und die Möglichkeit, einen Verweis auszusprechen.
e) Die Badegäste dürfen die Duschräume und Schwimmhallen nicht mit Straßenschuhen betreten.
f) Der Aufenthalt im Badebereich ist nur in üblicher Badekleidung gestattet.
g) Das Springen von den dazu freigegebenen Anlagen geschieht auf eigene Gefahr. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass:
1. der Sprungbereich frei ist,
→ 2. nur eine Person den Startblock betritt.
Ob eine Anlage zum Springen freigegeben wird, entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal durch Kennzeichnung.
h) Das Einspringen von nicht freigegebenen Anlagen, das Hineinstoßen oder -werfen anderer Personen in das Becken sowie das Unterschwimmen des Sprungbereichs bei Freigabe der Sprunganlage sind untersagt.
i) Rutschen geschieht auf eigene Gefahr. Das Benutzen der Rutsche darf ausschließlich entsprechend der dort aushängenden Beschilderung und gemäß der sensorgesteuerten Ampelanlage erfolgen.
j) Die Benutzung von Schwimmflossen ist in der ganzen Badeeinrichtung verboten. Die Benutzung von Schwimmhilfen (Ring usw.) sowie das Ball- und Fangspielen sind im Schwimmerbecken nicht erlaubt. In der Schwimmhalle ist das Ballspielen verboten. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) geschieht auf eigene Gefahr.
k) Nichtschwimmer dürfen nur die für sie vorgesehenen Becken benutzen.
l) Der Verzehr von mitgebrachten oder gekauften Speisen und Getränken ist nur im Bereich der Nasscafeteria und der im Saunabereich dafür vorgesehenen Räumlichkeiten erlaubt.
m) Von Badegästen bis 16 Jahren ist auf Verlangen ein Ausweis vorzuzeigen.
n) Die Teilnahme an Kursen sowie besonderen Aktionen oder Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr. Der Badegast hat für sich im Voraus zu gewährleisten, dass er die körperlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am jeweiligen Kurs mitbringt und hierfür ggf. einen Hausarzt zu konsultieren. Bei selbstverschuldetem Nichterscheinen zum Kurs besteht kein Anspruch auf Nachholung der Kurseinheit.
o) Es ist verboten, die Badezonen und das Schwimmbeckenwasser zu verunreinigen. Bei Zuwiderhandlung besteht seitens des Erlebnisbad Schaumberg Schadensersatzanspruch und die Möglichkeit, einen Verweis auszusprechen.
p) Es ist nicht erlaubt, Badegäste zu belästigen.
q) Es ist nicht erlaubt, Liegen und Sonnenschirme mit auf die Wiese zu nehmen.
r) Übermäßiger Alkoholgenuss ist im Erlebnisbad Schaumberg und all seinen Einrichtungen nicht gestattet. Bei Auffälligkeiten und Fehlverhalten bezüglich des Alkoholgenusses ist das Badpersonal befugt, Verweise auszusprechen.
IV. Saunaanlagen / Sauna Vicus
a) Die Benutzung der Saunaanlagen geschieht auf eigene Gefahr. Der Badegast hat für sich im Voraus zu gewährleisten, dass er die körperlichen Voraussetzungen für die Benutzung der Saunaanlagen mitbringt und hierfür ggf. einen Hausarzt zu konsultieren. Dies gilt auch für die Verträglichkeit mit Saunaaufgüssen.
b) Die Saunaanlagen dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Die Liege- und Sitzgelegenheiten dürfen nur mit einer Unterlage (Handtuch) benutzt werden.
c) Im Saunaraum werden Wasseraufgüsse grundsätzlich nur durch das Badpersonal ausgeführt. Die Anzahl der Aufgüsse wird durch das Badpersonal festgelegt.
d) In den Saunaräumen dürfen keine eigenen Aufgussmittel verwendet oder Körperpflegemittel aufgetragen werden.
e) In den Ruheräumen haben sich die Badegäste so zu verhalten, dass andere Benutzer nicht belästigt oder gestört werden.
f) Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahre haben nur Zutritt, wenn sie in Begleitung Erwachsener und unter deren Anleitung tatsächlich saunieren.
g) Die angegebenen Temperaturen der Saunakabinen sind Näherungswerte. Abweichungen berechtigen nicht zur Rückerstattung des Eintrittsentgelts.
h) Das Benutzen von Massagebürsten, Massagehandschuhen oder ähnlichem (zum Zwecke des Schweißabtupfens) in den Kabinen sowie in den Aufenthaltsräumen ist nicht gestattet.
i) Das Reservieren von Liegen ist nicht gestattet. Belegte, jedoch unbenutzte Liegen dürfen vom Personal oder Badegästen geräumt werden.
j) Die im Saunabereich ausgehängten Saunaanleitungen und -hinweise sind einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung ist das Badpersonal berechtigt, Verweise auszusprechen.
k) Die Benutzung der Sauna hat im textilfreien Zustand zu erfolgen, wobei Hand- und Saunatücher in ausreichender Anzahl und Größe mitzuführen sind.
l) Auch hinsichtlich des Saunabereiches wird auf die Regelung unter § 5 II. f) für geschlechtsabhängigen Zugang hingewiesen.
V. Ausnahmen
Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können Ausnahmen von dieser Haus- und Badeordnung zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der in § 5 aufgeführten Haus- und Badeordnung bedarf.
§ 6 Verjährung von Wertgutscheinen und Geldwertkarten
Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Wertgutscheinen für den Besuch des Erlebnisbad Schaumberg beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt worden ist. Im Übrigen gelten die Verjährungsregeln des BGB.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus wieder aufladbaren Wertkarten für den Besuch des Erlaubnisbad Schaumberg zur Bezahlung vor Ort beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Wertkarte erworben worden ist. Wird die Wertkarte vor Ablauf der Verjährungsfrist wieder aufgeladen, beginnt die dreijährige Verjährungsfrist hinsichtlich des gesamten Kartenguthabens mit dem Schluss des Jahres des erneuten Aufladens. Im Übrigen gelten die Verjährungsregeln des BGB.
§ 7 Haftung
a) Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Bade- und Saunagastes. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Bade-/Saunagastes aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Bade-/Saunagast aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Bade-/Saunagast regelmäßig vertrauen darf.
b) Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Bade- und Saunaeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittspreis beinhalteten Veranstaltungen. Die Haftungsbeschränkung nach Abs. a) Satz 1 und 2 gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.
c) Dem Bade-/Saunagast wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.
d) Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Nutzers, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und das elektronische Schlüsselarmband sorgfältig aufzubewahren.
e) Bei schuldhaftem Verlust der gemäß §5 Abschnitt II Abs. e) vom Badbetreiber überlassenen Gegenstände werden folgende Pauschalbeträge in Rechnung gestellt:
– Wiederbeschaffung des elektronischen Schlüsselarmbandes → → 10,00 Euro
– Missbrauchspauschale Erwachsener →→→→ → 15,00 Euro
– Missbrauchspauschale Kind →→ →→→ → 5,00 Euro
f) Dem Bade-/Saunagast wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag.
g) Der Betreiber ist nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 8 Datenschutz und Videoüberwachung
Das Erlebnisbad Schaumberg ist berechtigt, im Rahmen der bestehenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten der Badegäste zu speichern und zu bearbeiten.
Gewisse Bereiche des Erlebnisbades werden videoüberwacht. Diese Bereiche sind durch eine entsprechende Beschilderung gekennzeichnet.
§ 9 Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Tholey in Kraft.
Tholey, den 02.04.2025
Der Bürgermeister