Bekanntmachung eines Grenztermins in der Gemeinde Tholey
3. April 2025
Versammlung der Jagdgenossenschaft Theley 2
3. April 2025

Versammlung der Jagdgenossenchaft Theley 1

Am Donnerstag, den 24.04.2025, 20:00 Uhr findet im Pfarrheim Theley eine Genossenschaftsversammlung statt.

Tagesordnung:

TOP 1) Eröffnung und Begrüßung
TOP 2 Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
TOP 3) Feststellung der anwesenden Jagdgenossen und
der vertretenen Flächen
TOP 4) Bericht des Jagdvorstehers
TOP 5) Berichte des Schriftführers und Kassenverwalters
-Haushaltsrechnung 2024-
TOP 6) Bericht der Kassenprüfer
TOP 7) Bericht des geschäftsführenden Pächters über das
Jagdjahr 2024
TOP 8) Aussprache zu den Berichten
TOP 9) Wahl eines Versammlungsleiters
TOP 10) Entlastung des Vorstandes
TOP 11) Erstellung und Genehmigung des Haushalts-
planes 2025
TOP 12) Beschlussfassung zur Übertragung von Aufga-
ben gem. § 9 der Satzung auf die Gemeinde
Tholey
TOP 13) Verschiedenes

Zu dieser Versammlung werden hiermit alle Eigentümer der

zum Jagdbezirk Theley 1 gehörenden bejagbaren Grund-

flächen eingeladen. Nicht bejagbare Flächen sind nach

dem Jagdgesetz z. B. befriedete Bezirke (Haus- und Hof-

flächen). Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. Er kann

sein Stimmrecht durch einen anderen Jagdgenossen der

Jagdgenossenschaft, durch seinen Ehepartner oder durch

volljährige Verwandte in gerader Linie ausüben lassen.

Durch eine Person dürfen nach § 6 Abs. 3 der Satzung

höchstens 3 Jagdgenossen vertreten werden. Die Vertre-

tungsberechtigung ist durch schriftliche Vollmacht zu be-

legen. Die ordnungsgemäß einberufene Versammlung ist

gem. § 6 Abs. 1 der Satzung ohne Rücksicht auf die Zahl

der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen be-

schlussfähig.

Peter Barth
Jagdvorsteher
Theley 1