Am Donnerstag, den 24.04.2025, 20:00 Uhr findet im Pfarrheim Theley eine Genossenschaftsversammlung statt.
Tagesordnung:
TOP 1) | Eröffnung und Begrüßung |
TOP 2 | Feststellung der form- und fristgerechten Einladung |
TOP 3) | Feststellung der anwesenden Jagdgenossen und |
der vertretenen Flächen | |
TOP 4) | Bericht des Jagdvorstehers |
TOP 5) | Berichte des Schriftführers und Kassenverwalters |
-Haushaltsrechnung 2024- | |
TOP 6) | Bericht der Kassenprüfer |
TOP 7) | Bericht des geschäftsführenden Pächters über das |
Jagdjahr 2024 | |
TOP 8) | Aussprache zu den Berichten |
TOP 9) | Wahl eines Versammlungsleiters |
TOP 10) | Entlastung des Vorstandes |
TOP 11) | Erstellung und Genehmigung des Haushalts- |
planes 2025 | |
TOP 12) | Beschlussfassung zur Übertragung von Aufga- |
ben gem. § 9 der Satzung auf die Gemeinde | |
Tholey | |
TOP 13) | Verschiedenes |
Zu dieser Versammlung werden hiermit alle Eigentümer der
zum Jagdbezirk Theley 1 gehörenden bejagbaren Grund-
flächen eingeladen. Nicht bejagbare Flächen sind nach
dem Jagdgesetz z. B. befriedete Bezirke (Haus- und Hof-
flächen). Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. Er kann
sein Stimmrecht durch einen anderen Jagdgenossen der
Jagdgenossenschaft, durch seinen Ehepartner oder durch
volljährige Verwandte in gerader Linie ausüben lassen.
Durch eine Person dürfen nach § 6 Abs. 3 der Satzung
höchstens 3 Jagdgenossen vertreten werden. Die Vertre-
tungsberechtigung ist durch schriftliche Vollmacht zu be-
legen. Die ordnungsgemäß einberufene Versammlung ist
gem. § 6 Abs. 1 der Satzung ohne Rücksicht auf die Zahl
der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen be-
schlussfähig.