Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Wahlbezirk 1: Bergweiler
Wahlraum: Dorfgemeinschaftshaus, Zum Vogelsang 1, 66636 Tholey
Wahlbezirk 2: Hasborn-Dautweiler I
Wahlraum: Sporthalle, Parkstraße 18, 66636 Tholey
Wahlbezirk 3: Hasborn-Dautweiler II
Wahlraum: Sporthalle, Parkstraße 18, 66636 Tholey
Wahlbezirk 4: Hasborn-Dautweiler III
Wahlraum: Sporthalle, Parkstraße 18, 66636 Tholey
Wahlbezirk 5: Lindscheid
Wahlraum: Vereinshaus, Tannenweg 8, 66636 Tholey
Wahlbezirk 6: Neipel
Wahlraum: Haus am Mühlenpfad, Kantstraße 26, 66636 Tholey
Wahlbezirk 7: Scheuern
Wahlraum: Sportheim, Kirchstraße 5, 66636 Tholey
Wahlbezirk 8: Sotzweiler
Wahlraum: Schützenhaus, Zum Schaumbergkreuz 9, 66636 Tholey
Wahlbezirk 9: Theley I
Wahlraum: Gemeinschaftsschule, Toni-Lermen-Straße 2, 66636 Tholey
Wahlbezirk 10: Theley II
Wahlraum: Gemeinschaftsschule, Toni-Lermen-Straße 2, 66636 Tholey
Wahlbezirk 11: Theley III
Wahlraum: Gemeinschaftsschule, Toni-Lermen-Straße 2, 66636 Tholey
Wahlbezirk 12: Tholey I
Wahlraum: ehem. Grundschule, Jahnstraße 1, 66636 Tholey
Wahlbezirk 13: Tholey II
Wahlraum: ehem. Grundschule, Jahnstraße 1, 66636 Tholey
Wahlbezirk 14: Überroth-Niederhofen
Wahlraum: Dorfgemeinschaftshaus, Auf Reiserfeld 5, 66636 Tholey
Briefwahlbezirk 15: Briefwahl Bohnental
Wahlraum: DGH Überroth-Niederhofen, Auf Reiserfeld 5, 66636 Tholey
Briefwahlbezirk 16: Briefwahl Hasborn-Dautweiler
Wahlraum: Vereinsraum im ehem. Schwesternhaus, Theeltalstraße 6, 66636 Tholey Briefwahlbezirk 17: Briefwahl Sotzweiler/Bergweiler
Wahlraum: Cafeteria in der Heldenrechhalle, Zum Schaumbergkreuz 11, 66636 Tholey
Briefwahlbezirk 18: Briefwahl Theley
Wahlraum: Gemeinschaftsschule,Toni-Lermen-Straße 2, 66636 Tholey
Briefwahlbezirk 19: Briefwahl Tholey
Wahlraum: ehem. Grundschule, Jahnstraße 1, 66636 Tholey
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 12.01.2025 bis 02.02.2025 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.00 Uhr in den jeweiligen Briefwahllokalen zusammen.
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem
Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil jedes Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Frau Vorsitzende Silvia Hame
Küstriner Straße 6
66121 Saarbrücken
Tel: 0681-81 81 81
E-Mail: info@bsvsaar.org
Internet: www.bsvsaar.org
Tholey, den 07.02.2025
Die Gemeindebehörde
Andreas Maldener
Bürgermeister