In den nächsten 14 Tagen werden die Abgabenbescheide für das Jahr 2025 zugestellt. Hierzu einige Informationen:
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wurde von 450 v.H. auf 410 v.H. gesenkt. Der Hebesatz für die Grundsteuer A ist gegenüber dem Vorjahr gleichgeblieben, ebenso die Gebühren für die Hundesteuer.
Die Schmutzwassergebühr wurde von 3,86 €/m3 auf 4,01 €/m3 und die Niederschlagswassergebühr von 0,84 €/qm auf 0,93 €/qm angehoben.
Bitte beachten Sie:
Grundsteuer A und B:
Grundlage für die Berechnung sind die vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbeträge. Die Messbeträge werden mit den vom Gemeinderat festgesetzten Hebesätzen multipliziert.
Widersprüche gegen die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages sind an das Finanzamt zu richten. Wird ein Grundlagenbescheid (Einheitswertbescheid, Grundsteuermessbescheid) berichtigt, geändert oder aufgehoben, so werden die davon abhängigen Grundsteuerbescheide von Amts wegen geändert.
Sofern Sie im vergangenen Jahr land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A) veräußert haben, ist es möglich, dass die Grundsteuer A noch unverändert auf dem Steuerbescheid 2025 erscheint. Erfahrungsgemäß dauert es bis zu einem Jahr nach der Eintragung ins Grundbuch, bis die Gemeinde durch einen neuen Einheitswertbescheid des Finanzamtes von der Eigentumsänderung Kenntnis erhält. Erst nach Erhalt des Einheitswertbescheides (Grundlagenbescheid für die Steuerfestsetzung) kann der Steuerbescheid entsprechend geändert werden.
Wurde ein bebautes Grundstück im Jahr 2024 veräußert, für das noch Grundsteuer B, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr berechnet werden, setzen Sie sich bitte mit dem Steueramt in Verbindung.
Schmutzwassergebühr:
Die Schmutzwassergebühr wird für das laufende Jahr als pauschale Vorauszahlung erhoben. Die Vorauszahlung wird auf der Grundlage des festgestellten Frischwasserverbrauchs im vorangegangenen Kalenderjahr berechnet. Bei Neuanschlüssen und bei Wechsel des Gebührenpflichtigen wird der Wasserverbrauch zur Festsetzung des Pauschalbetrages geschätzt. Die Vorauszahlung kann neu festgesetzt werden, wenn Angaben zur Höhe des voraussichtlichen Wasserverbrauchs gemacht werden können.
Ist der Abgabenveranlagungsbescheid Ihrer Meinung nach fehlerhaft, setzen Sie sich bitte mit dem Steueramt ( 06853/508-34; /508-39 oder Mail gemeinde@tholey.de) in Verbindung.
Tholey, 03. Februar 2025
Gemeinde Tholey
Andreas Maldener
Bürgermeister