Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – des Saarlandes in der derzeit geltenden Fassung, des § 16 Abs. 2 des Gewerbesteuergesetzes sowie des § 25 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes in der jeweils geltenden Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Tholey am 11.12.2024 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
I. Ab dem Kalenderjahr 2025 werden die Hebesätze für die Realsteuern wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe –Grundsteuer A- 340 v.H.
b) für die übrigen Bereiche –Grundsteuer B- 410 v.H.
2. Gewerbesteuer
nach dem Gewerbeertrag 425 v.H.
§ 2
Die Satzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze in der Gemeinde Tholey vom 25. Oktober 2017 außer Kraft.
66636 Tholey, den 11.12.2024
Der Bürgermeister
der Gemeinde Tholey
Andreas Maldener
Nach § 12 Abs. 6 KSVG wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist der Bürgermeister dem Beschuss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.