Der Gemeinderat der Gemeinde Tholey hat in seiner Sitzung am 06.11.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Dirminger Straße“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes sowie der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes sowie der FNP-Teiländerung
Ziel der beiden Bauleitplanverfahren ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer PV-Freiflächenanlage mit einer Gesamtleistung von ca. 9,5 Mwp auf einer Fläche von ca. 7,2 ha. Hierdurch soll ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich über einen Bereich mit der Flurbezeichnungen „Am Mistenberg“ und „Am Kühunter“ in Flur 5 der Gemarkung Tholey. Er umfasst hier die Parzellen: 128, 131/1, 134, 135, 137/1, 145/1, 147/1, 166/1, 168/1, 170/2, 175/1, 176, 179/1 und 290/143.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der folgenden Abbildung zu entnehmen.
Der Geltungsbereich der FNP-Teiländerung ist mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes identisch.
Der Bebauungsplan „Solarpark Dirminger Straße“ und die parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes wurden bereits vom 17.06.2024 bis einschließlich 19.07.2024 öffentlich ausgelegt (frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs 1 BauGB).
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 363), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan „Solarpark Dirminger Straße“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes vom 25.11.2024 bis einschließlich zum 03.01.2025 im Rathaus der Gemeinde Tholey, Im Kloster 1, Besprechungszimmer Fachbereich Bauen, Wohnen, Umwelt, 66636 Tholey, zu den untenstehenden Sprechzeiten öffentlich ausliegen.
Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.
Öffnungszeiten der Gemeinde Tholey
Hinweis: Das Rathaus ist vom 24.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen.
Gleichzeitig werden die Beteiligungsunterlagen im Internet auf der Homepage der Gemeinde Tholey unter https://www.tholey.de/bauen/bebauungsplaene/
veröffentlicht und zum Download bereitgestellt.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Unter der Internetadresse
https://argusconcept.planungsbeteiligung.de
kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen und Stellungnahmen abgeben. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen vom 25.11.2024 – 03.01.2025 zur Verfügung.
Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen werden mit offengelegt:
Folgende Unterlagen werden weiterhin ausgelegt:
Folgende Fachgutachten werden zudem ausgelegt:
Die Entwürfe der Bauleitpläne können während der Auslegungsfrist von jedermann eingesehen werden. Über Ihren Inhalt, die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung wird Auskunft erteilt und es besteht die Möglichkeit zur Äußerung. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: bauamt@tholey.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Als Teil der Öffentlichkeit werden auch interessierte Kinder und Jugendliche aufgefordert, sich zu den Planungen zu äußern.
Für die FNP-Teiländerung gilt:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweis zum Datenschutz
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde Tholey oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Tholey oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Tholey oder dem von der Gemeinde einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Tholey, den 22.11.2024
Andreas Maldener
Bürgermeister
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Geltungsbereich des Bebauungsplanes