Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung
zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.09.2024 die öffentliche Auslegung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes „Tannenweg“ beschlossen.
Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Fläche für die Landwirtschaft, um die derzeit als geplante Wohnbaufläche ausgewiesenen Fläche, auch aus Gründen der Flächenverfügbarkeit, zurückzunehmen. Sie verhindert derzeit, aufgrund der weiteren Flächenanrechnung zur Wohneinheitenbilanz der Gemeinde, die langfristige Entwicklung anderer Wohngebiete der Gemeinde Tholey. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan der Gemeinde Tholey den Geltungsbereich als geplante Wohnbaufläche dar.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 0,3 ha.
Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gibt es folgende wesentliche Änderung:
· Aktualisierung der Baulückenbilanzierung sowie
· Fertigstellung des Umweltberichts.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes, mit zugehöriger Begründung, dem Umweltbericht und den unten genannten umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 30.09.2024 bis einschließlich 31.10.2024 auf der Internetseite der Gemeinde unter folgendem Pfad: https://www.tholey.de/bauen/bebauungsplaene veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Besprechungsraum des Fachbereichs Bauen, Wohnen, Umwelt, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse bauamt@tholey.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Tholey, den 23.09.2024
Andreas Maldener
Bürgermeister