Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Tholey vom 18.09.2024
26. September 2024
TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES „TANNENWEG“ IN DER GEMEINDE THOLEY, ORTSTEIL LINDSCHEID
27. September 2024

TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES „TANNENWEG“ IN DER GEMEINDE THOLEY, ORTSTEIL LINDSCHEID

BESCHLÜSSE
1. ZUR ABWÄGUNG DER VORGEBRACHTEN STELLUNGNAHMEN,
2. ZUR BILLIGUNG DES ENTWURFES,
3. ZUR VERÖFFENTLICHUNG IM INTERNET UND AUSLEGUNG ALS BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT UND
4. ZUR ELEKTRONISCHEN BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE SOWIE ABSTIMMUNG MIT DEN NACHBARGEMEINDEN

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.09.2024 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes „Tannenweg“ beschlossen.

Die während der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden hat der Gemeinderat mit dem in der beiliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis geprüft. Parallel hierzu fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. BürgerInnen haben sich zur vorliegenden Planung nicht geäußert.

Der Gemeinderat beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.

Der Gemeinderat billigt den vom Büro Kernplan vorgelegten Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes „Tannenweg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung sowie dem dazugehörigen Umweltbericht.

Ferner beschließt der Gemeinderat zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung des Bebauungsplanes im Internet, inklusive einer öffentlichen Auslegung, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB auf elektronischem Weg.

Der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes „Tannenweg“ mit zugehöriger Begründung sowie dem dazugehörigen Umweltbericht ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen im Internet zu veröffentlichen, zur Ansicht und zum Herunterladen bereit zu halten und zusätzlich auszulegen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB von der Veröffentlichung im Internet / Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen.

Ort und Dauer der Veröffentlichung im Internet sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist von jedermann elektronisch per Mail oder bei Bedarf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können, ortsüblich bekanntzumachen.

Tholey, den 23.09.2024

Andreas Maldener
Bürgermeister

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