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1. Änderungssatzung zur Satzung für den Seniorenbeirat der Gemeinde Tholey (Seniorenbeiratssatzung)

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119), hat der Gemeinderat der Gemeinde Tholey in seiner Sitzung am 28.08.2024 die 1. Änderungssatzung zur Satzung für den Seniorenbeirat der Gemeinde Tholey (Seniorenbeiratssatzung) beschlossen:

Artikel 1

§ 4 Abs. 2 Nr. 14 der Satzung für den Seniorenbeirat der Gemeinde Tholey wird wie folgt geändert:

Maximal 20 Privatpersonen mit einem Bezug zur Seniorenarbeit.

Artikel 2

Die Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Tholey, den 28.08.2024

Andreas Maldener

Bürgermeister

Hinweis gemäß § 12 Abs. 6 KSVG:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.