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Bekanntmachung der Lärmaktionsplanung 2024 für die Gemeinde Tholey

Mit der Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm durch das Gesetz vom 24. Juni 2005 (BGBl. IS 1794) hat der Bund in das Bundes-Immissionsschutzgesetz Vorschriften über die strategische Lärmkartierung und Aktionsplanung eingeführt (Sechster Teil, Lärmminderungsplanung: §§ 47a bis 47f).

Der fortgeschriebene Lärmaktionsplan 2024 der Gemeinde Tholey gemäß § 47d BImSchG ist vom Gemeinderat der Gemeinde Tholey am 02.07.2024 beschlossen worden.

Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47d BImSchG in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie). Danach müssen die zuständigen Behörden für stark befahrene Hauptverkehrsstraßen einen Lärmaktionsplan aufstellen, mit dem Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.

Im Rahmen der vorgeschriebenen Beteiligung hatte die Öffentlichkeit vom 31.05.2024 bis einschließlich 01.07.2024 Gelegenheit, den Entwurf des überarbeiteten Lärmaktionsplans einzusehen und ihre Anregungen und Ideen für Lärmminderungsmaßnahmen zu benennen. Die Ergebnisse wurden in der Überarbeitung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.

Mit dieser Bekanntmachung wird der Lärmaktionsplan 2024 der Gemeinde Tholey wirksam und tritt in Kraft. Jedermann kann den Lärmaktionsplan 2024 im Rathaus der Gemeinde Tholey, Im Kloster 1, 66636 Tholey, Fachbereich Bauen, Wohnen, Umwelt, während der Dienststunden einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Tholey, 12.07.2024

Andreas Maldener

Bürgermeister