Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023 Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird. Bisher wurde der Kinderreisepass für die Dauer der Gültigkeit von einem Jahr, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, ausgestellt. Dieser wird nun durch Ausstellung eines biometrischen Personalausweises oder Reisepasses ersetzt.
Hierbei ist zu beachten, dass diese durch die Bundesdruckerei produziert werden und von Beantragung bis zur Aushändigung mit einer Wartezeit von 2-6 Wochen (je nach Dokument) zu rechnen ist. Eltern, die mit Kindern verreisen möchten, werden daher gebeten diese Wartezeit sowie mögliche Bearbeitungszeiten des Bürgeramtes in ihre Reiseplanung miteinzubeziehen, um nicht in Zeitnot zu geraten.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass Kinder bei Beantragung persönlich anwesend sein müssen und weiterhin folgende Voraussetzungen erforderlich sind:
Sollte ein Elternteil bei Beantragung des Dokumentes verhindert sein, muss eine Zustimmungserklärung mitgebracht werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten Ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.
Die Kosten für einen Personalausweis belaufen sich bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres auf 22,80 €, die für einen Reisepass bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres auf 37,50 €. Beide Dokumente sind jeweils sechs Jahre gültig.