Bebauungsplan „NEUER EINZELHANDELSMARKT, THELEY“ in der Gemeinde Tholey, Ortsteil Theley – Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
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Teiländerung des Flächennutzungsplanes „NEUER EINZELHANDELSMARKT, THELEY“ in der Gemeinde Tholey, Ortsteil Theley – Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Tholey hat in seiner Sitzung am 24.02.2021 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplans „Neuer Einzelhandelsmarkt, Theley“ im Ortsteil Theley beschlossen.

In der Vergangenheit wurde die Nahversorgung im zentralen Ortsteil Theley durch einen Wasgau-Markt gesichert. Die Schließung dieses Marktes im Jahr 2020 führte zu einer Versorgungslücke. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes beabsichtigt die Gemeinde, die entstandene Versorgungslücke zu schließen und die Ansiedlung eines neuen Einzelhandelsmarktes im Bereich der Primstalstraße planerisch vorzubereiten. Der neue Einzelhandelsmarkt soll die Versorgung dauerhaft sichern.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Tholey soll parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Neuer Einzelhandelsmarkt, Theley“ teilgeändert werden.

Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplans ist die Darstellung einer Sonderbaufläche, um die Ansiedlung eines Einzelhandelsmarktes planungsrechtlich vorzubereiten.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Neuer Einzelhandelsmarkt, Theley“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Die Bürger sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage des Flächennutzungsplanteiländerungsentwurfes, bestehend aus einer ersten Planskizze sowie einer dazugehörigen Kurzbegründung, durchgeführt wird und bis einschließlich 07.04.2021 gemäß § 3 Absatz 1 PlanSiG i.V.m. § 1 Ziffer 4 PlanSiG auf der Internetseite der Gemeinde Tholey (https://www.tholey.de/bauen/bebauungsplaene) veröffentlicht ist und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten wird. Hinweis auf weitere Zugangsmöglichkeiten gemäß § 3 Absatz 2 PlanSiG: Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums im Rathaus der Gemeinde Tholey, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden:

· Montags, dienstags, donnerstags von 08:30 – 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr – 16:00 Uhr

· Mittwochs von 08:30 – 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

· Freitags von 08:30 – 12:00 Uhr

Eine persönliche Einsichtnahme ist dabei während der o. g. Zeiten ausschließlich nach telefonischer Voranmeldung zwecks Terminvereinbarung und bei gleichzeitiger Anwesenheit von max. 2 Personen möglich. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie die derzeit geltenden Abstands- und Hygieneregelungen anzuwenden sind sowie eine Erfassung der Kontaktdaten unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen erfolgt. Bei Zutritt ins Rathaus ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Desinfektionsmittel stehen im Rathaus bei Bedarf zur Benutzung bereit.

Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich zum Internetportal der Gemeinde Tholey (www.tholey.de) über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per E-Mail an die Email-Adresse: bauamt@tholey.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplanes „Neuer Einzelhandelsmarkt, Theley“ unberücksichtigt bleiben.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Tholey, den 10.03.2021

Hermann Josef Schmidt

Bürgermeister