Aufgrund § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.Juni.1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2019 (Amtsbl. I S. 639), hat der Gemeinderat der Gemeinde Tholey in seiner Sitzung am 12.02.2020 die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Veranstaltung von Volksfesten in der Gemeinde Tholey beschlossen:
Artikel 1
§ 16 Abs. 1 Buchstaben a), b), c), d) und e) der Satzung über die Veranstaltung von Volksfesten in der Gemeinde Tholey werden wie folgt geändert:
Die Kirmes kann am Freitag beginnen und kann am Dienstag enden.
Artikel 2
Die Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Tholey, den 13.02.2020
Hermann Josef Schmidt
Bürgermeister
Hinweis gemäß § 12 Abs. 6 KSVG:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn